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Imi Knoebel in der kestnergesellschaft, Hannover

Imi Knoebel in der kestnergesellschaft, Hannover

Mitgliedschaft


Mitglied der ADKV können Kunstvereine werden,...

 

... in deren Zentrum die öffentliche Präsentation und Vermittlung zeitgenössischer Kunst primär durch Ausstellungen und sekundär durch Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten steht.

 

... die sich um die Erschließung des Feldes der zeitgenössischen Kunst bemühen und also nicht auf die Kunst der eigenen Vereinsmitglieder fokussiert sind.

 

... die in der Tradition bürgerlicher Kunstvereine stehen und Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements im Bereich der zeitgenössischen Kunst sind.

 

... die eine mindestens dreijährige Vereinstätigkeit im o.g. Sinne vorweisen können und als gemeinnützig anerkannt wurden.

 

Kunstvereinen, die seit weniger als drei Jahren im o.g. Sinne aktiv sind (z.B. neugegründete) wird eine Mitgliedschaft auf Probe gewährt, damit die Vereine vom Netzwerk der ADKV in den Anfängen ihrer Arbeit profitieren können. Nach Ablauf der Probezeit (3 Jahre) wird die ADKV die Vereinsaktivitäten des Kunstvereins prüfen, dazu wird nochmals Material angefordert. Soweit die Vereinstätigkeit fortgeschrieben bzw. im o.g. ausgebaut wurde, geht die Mitgliedschaft auf Probe in eine ordentliche über; andernfalls endet sie nach der Probezeit. Während der Mitgliedschaft auf Probe wird der Mitgliedsbeitrag regulär erhoben.

 

Die Mitgliedschaft in der ADKV ist mit folgenden Pflichten verbunden:

  • Freier Eintritt: Jeder Kunstverein verpflichtet sich, den Mitgliedern anderer Kunstvereine in der ADKV freien Eintritt zu gewähren.
  • Mitgliedsausweise: Auf den Mitgliedsausweisen ist die einheitliche Formulierung zu vermerken: „Diese Mitgliedskarte berechtigt zum freien Eintritt bei allen Kunstvereinen, die der ADKV angeschlossen sind“.
  • Mitgliederbefragung: Um aktuelle Zahlen und Daten über die Arbeit der Kunstvereine zusammenzustellen, führt die ADKV hin und wider eine Mitgliederbefragung durch. Die Kunstvereine sind angehalten, die Fragebögen etc. umgehend auszufüllen und an die ADKV zurückzuschicken.


Die Leistungen der ADKV sind nur durch die Solidargemeinschaft der Kunstvereine möglich. Daher erlischt die Mitgliedschaft eines Kunstvereins, der länger als zwei Jahre beitragsrückständig ist, nach diesen zwei Jahren automatisch.

 
Brühler Kunstverein

Brühler Kunstverein

Mitgliedsbeitrag


Kunstvereine

Der jährliche Mitgliedsbeitrag in der ADKV richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder des jeweiligen Kunstvereins:

  • bis 100 Mitglieder -> Jahresbeitrag 85 EURO
  • bis 300 Mitglieder -> Jahresbeitrag 140 EURO
  • bis 500 Mitglieder -> Jahresbeitrag 200 EURO
  • bis 1000 Mitglieder -> Jahresbeitrag 290 EURO
  • bis 2000 Mitglieder -> Jahresbeitrag 370 EURO
  • ab 2001 Mitglieder -> Jahresbeitrag 610 EURO

 

Die Beitragsordnung finden Sie hier (PDF).

 

Fördermitglieder

Der Jahresbeitrag einer Fördermitgliedschaft unterliegt für Einzelpersonen und Firmen jeweils einem Mindestbetrag. Darüber hinausgehende Beiträge können zwischen Fördermitglied und Vorstand individuell vereinbart werden.

  • Natürliche Personen  -> Jahresbeitrag ab 200 Euro
  • Juristische Personen -> Jahresbeitrag ab 250 Euro

 

Unsere Fördermitglieder:

 
Kunstverein Passau

Kunstverein Passau

Aufnahmeantrag


Wenn Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft in der ADKV stellen möchten, bitten wir Sie, den Aufnahmeantrag ausgefüllt an uns zu übersenden. Sie können den Antrag direkt am Computer ausfüllen und ausdrucken.

¬ ADKV-Aufnahmeantrag (DOC)

 

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag

  • die Satzung des Vereins,
  • eine Kopie Ihres aktuellen Freistellungsbescheids,
  • eine Übersicht über die Ausstellungen/Veranstaltungen der letzten Jahre sowie
  • eine informative Auswahl an Katalogen, Broschüren o.ä. bei,

damit wir uns ein Bild von der Arbeit Ihres Kunstvereins machen können.

Den ausgefüllten Antrag und das weitere Material senden Sie bitte an:

Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Kunstvereine (ADKV)
Mohrenstraße 63
D-10117 Berlin

oder ggf. per E-Mail an: adkv@kunstvereine.de.

 

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der ADKV im Rahmen seiner ca. 4-mal im Jahr stattfindenden Vorstandssitzungen. (Den aktuellen Termin können Sie in der Geschäftsstelle erfragen.) Bitte verweisen Sie daher nicht nur auf Ihre Homepage, da der Vorstand während der Sitzungen nicht immer über einen Internetanschluss verfügt.

 
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